Nicht jeder "Wiederholer" eignet sich zur Hilfe für Kranke mit Gedächtnisschwäche gleichermaßen.
(z. B. ein hängengebliebener Schallplattenspieler oder andere Medien)
Andererseits wird nicht geständigen Tätern
wie -innen in manchen Ländern - zumindest früher - "Gehirnwäsche" angeboten.
Sollte sich hier eine Mitverantwortungsebene finden lassen?
(freiwillige wie unfreiwillige?)
{Kranke - ehemalige Folterer,
und sei es nur ein finanzieller Wiedergutmachungsversuch?
Ein weiteres Bsp. für einen Täter - Opfer Ausgleich}
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