Freitag, 18. Juli 2008

Eignung eines Wiederholers?

Nicht jeder "Wiederholer" eignet sich zur Hilfe für Kranke mit Gedächtnisschwäche gleichermaßen.
(z. B. ein hängengebliebener Schallplattenspieler oder andere Medien)
Andererseits wird nicht geständigen Tätern
wie -innen in manchen Ländern - zumindest früher - "Gehirnwäsche" angeboten.
Sollte sich hier eine Mitverantwortungsebene finden lassen?
(freiwillige wie unfreiwillige?)
{Kranke - ehemalige Folterer,
und sei es nur ein finanzieller Wiedergutmachungsversuch?
Ein weiteres Bsp. für einen Täter - Opfer Ausgleich}

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